Statement des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands BZP zur Erklärung der Monopolkommission
Frankfurt/M. - Zur Erklärung der Monopolkommission, wonach auf die behördliche Festsetzung von Taxitarifen verzichtet werden könne, erklärt Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes BZP:
„Die Forderung nach freien Tarifen im Taxigewerbe ist ebenso alt wie nicht praktikabel. Sie kann damit nicht mal mehr als alter Wein in neuen Schläuchen gelten. Wir haben stets darauf hingewiesen: Ein flächendeckendes und weitgehend verfügbares Beförderungsangebot mit bezahlbaren Preisen muss als notwendige Ergänzung des Linienverkehrs bereit stehen. Das ist mit einem rein wettbewerblich ausgerichteten Angebot nicht zu schaffen. Während sich in Ballungsräumen Anbieter einen vermutlichen ruinösen Preiskampf liefern, würden ländliche Gegenden als wirtschaftlich unattraktiv abgestempelt – und vom Verkehr abgeschnitten.
Gerade auf dem Land ist das Taxi teilweise heute schon die einzige Verbindung für die von der demografischen Entwicklung, von Kaufkraftverlusten und Infrastrukturabbau besonders betroffenen Gegenden. Als bezahlbares Beförderungsangebot fahren die Kolleginnen und Kollegen mit ihren Taxis auch dann noch, wenn der öffentliche kommunale Linienverkehr längst nicht mehr unterwegs ist.“
Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:
RA Thomas Grätz,
Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes e.V. (BZP)
Gerbermühlstraße 9
D-60594 Frankfurt am Main
Tel.: 49 (69) 95 96 15-0
Fax: 49 (69) 95 96 15-20
E-Mail: thomas.graetz@bzp.org
Internet: www.bzp.org
(Meldung vom 20.09.2016)