Außerordentliche Mitgliederversammlung und Tagung des Erweiterten BZP-Vorstandes des BZP in Leipzig: Resolution fordert von Politik Rechtssicherheit und eindeutige gesetzliche Vorgaben für Fiskaltaxameter, gleichzeitig besinnt sich das Gewerbe auf seine Stärken wie Flexibilität und Innovationskraft!

Auch bei der Frühjahrstagung 2016 des BZP in Leipzig am 11.04.2016 war wieder eine lange Themenliste abzuarbeiten. Der Bundesverband hatte trotz der kurzfristigen Absage der Auto Mobil International und des Taxitages für 2016 durch die Messe Leipzig beschlossen, seinem traditionellen Tagungsort die Treue zu halten.

Im Mittelpunkt standen dabei als interne Themen eine Beitragsreform des BZP und die Neubestellung der Fachausschüsse, gewerbepolitisch die Bewältigung des Mindestlohnes, die Umsetzung von fiskalischen Aufzeichnungspflichten sowie der Umgang mit neuen Mobilitätsanbietern in Gestalt von Internet-Fahrdienstvermittlern ohne eigene Flotte. Die Industriepartner des BZP berichteten über aktuelle Entwicklungen und Angebote.


Bericht über die Leipziger BZP-Tagung (Youtube-Link)

Im internen Teil der Mitgliederversammlung beschlossen die Delegierten mit überwältigender Mehrheit eine Reform der Mitgliederbeiträge, die neben einem Grundbeitrag pro organisiertem Unternehmen zusätzlich eine fahrzeugbezogene Komponente vorsieht. Die Mehreinnahmen sollen die Unabhängigkeit des Bundesverbandes sicherstellen und in die vermehrt notwendige Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit des Gewerbes fließen.

In der öffentlichen Sitzung des Erweiterten Vorstandes wurden alle sieben Fachausschüsse des Bundesverbandes sowie sein sozialpolitischer Ausschuss für die nächsten vier Jahre neu besetzt. In seinem Rechenschaftsbericht stellte BZP-Präsident Michael Müller die aktuelle Situation der Branche dar. Bei einer trotz deutlicher Tariferhöhungen in der Gesamtschau nur leicht rückläufigen Fahrtenentwicklung haben die Unternehmen auf die Einführung des Mindestlohnes mit einer stärkeren Steuerung der Einsatzzeiten reagiert und ihre Ertragslage verbessert. So mancher Unternehmer habe sich auch von unproduktiven Fahrern getrennt. Viele Befürchtungen im Vorfeld der Mindestlohneinführung hätten sich nicht bestätigt, wobei auch die derzeit sehr günstigen Kraftstoffpreise zumindest ein wenig folgenlindernd beitragen. Aber zu Randzeiten und in ländlichen strukturierten Regionen häuften sich Bedienprobleme, erste behördliche Abmahnungen wegen Verletzung der Betriebspflicht folgten. Gerade auf dem Land sei es deshalb sinnvoll und notwendig, dass Unternehmer ihre Ängste und Vorbehalte überwinden und mit den Kollegen vor Ort sinnvolle Kooperationen eingehen, die Technik böte hier mittlerweile überzeugende Lösungen.

 
Der BZP zeigt jetzt auch auf Facebook Flagge! (www.facebook.com/BZPorg)

Durch den erneuten Zuschlag der Deutschen Bahn bei den Taxifahrten im Rahmen des Störungs-Managements habe sich das im BZP organisierte Gewerbe für weitere drei Jahre gegen andere Wettbewerber durchsetzen können, die teilweise sehr massiv versuchten, in das Geschäft drängen. Man müsse sich klar werden, dass man nicht mehr alleine auf der Welt ist - und sehr wachsam sein. Die Umsetzung des neuen Eichrechts beschäftige das Gewerbe seit Anfang 2015 massiv, derzeit sei es vielerorts z.B. außerordentlich schwierig, neue Taxifahrzeuge kurzfristig in Betrieb zu nehmen. Die in einigen Bundesländern noch angewendeten liberalen Übergangsregelungen seien nicht für die Ewigkeit gedacht und würden sukzessive durch schärfere Neuregelungen ersetzt. Dann werde so manches älteres Fahrzeug ohne werkseitige Taxiausrüstung nur unter Schwierigkeiten oder auch gar nicht mehr eich- und zulassungsfähig. In einer sehr komplexen Gemengelage von Europäischer Messegeräte-Richtlinie, neuem Eichrecht und unklaren Fiskalvorschriften seien derzeit verlässliche Aussagen kaum leistbar.


Das Taxigewerbe ist innovativ, z.B. WhatsApp Taxi
In der Wettbewerbssituation mit Playern wie Uber und MyTaxi sei zu berichten, dass sich Uber bis auf München und Berlin aus Deutschland derzeit zurückgezogen habe. Das aggressive und wettbewerbswidrige Gebaren von MyTaxi sei durch das sehr erfreuliche, von Taxi Deutschland erwirkte bundesweite Rabattverbot durch das LG Frankfurt am Main zumindest deutlich eingebremst. Ohne Dumping-Preise habe das traditionelle Taxigewerbe im Wettbewerb mit MyTaxi meist die Nase vorn. Auf der politischen Bühne sowohl in Berlin wie auch in Brüssel jedoch sei die Lobby-Arbeit der neuen Wettbewerber und hier insbesondere von Uber äußerst intensiv. Angesichts von starken Liberalisierungsbestrebungen in Skandinavien wie auch in Teilen der EU-Kommission werde der BZP auf europäischer Ebene massiv gefordert. Aber auch in Berlin werde der Verband sein Profil schärfen und die Arbeit noch weiter intensivieren.

Sehr wichtig sei auch die Wahrnehmung des Gewerbes in Politik und der Öffentlichkeit. Man müsse den Zeitgeist annehmen und zeigen, dass die traditionelle Taxibranche mehr als nur innovativ ist. Herausragende Musterbeispiele lieferten Angebote wie die ganz aktuell durch Taxi Deutschland geschaltete Bestellmöglichkeit durch WhatsApp Taxi, Bargeldlosbezahlung in den gewerbeeigenen Taxi-Apps sowie neue Taxi-Sharing-Modellversuche in Wien und Leipzig. Auch das von der IRU initiierte „Global Taxi Network“, neuerdings „UpTop“ genannt, unterstreiche die von der Politik oft abgesprochene Innovationskraft der Taxibranche. Das auf der deutschen Grundidee „DTN“ basierende UpTop-Netzwerk des legal arbeitenden Gewerbes entwickle sich rasant, mittlerweile habe man rund 500.000 Taxis weltweit einbezogen. Auf europäischer Ebene sei das deutsche Gewerbe durch die jüngste Wiederwahl von BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz zum Vizepräsidenten der IRU-Taxigruppe weiterhin bestens vertreten. Auch der Verband selber gehe neue Wege und stärke seine Präsenz in den sozialen Medien, aktuell ganz neu sei der BZP-Auftritt bei Facebook (http://www.facebook.com/BZPorg).

In einer nahezu einstimmig verabschiedeten Resolution (Gesamttext hier) forderten die Gewerbevertreter dann die politisch Verantwortlichen - und damit insbesondere den Bundesfinanzminister - auf, angesichts der bevorstehenden Umsetzung der Europäischen Messgerätevorschriften (MID) im Herbst endlich Rechtssicherheit herzustellen und eindeutige gesetzliche Vorgaben hinsichtlich manipulationssicherer Aufzeichnungsverfahren bis zum 31.10.2016 zu schaffen. So müssten folgende Problemlagen rund um den „Fiskaltaxameter“ bis dahin durch gesetzgeberischen Akt gelöst werden:

- Der Wegstreckenzähler des Mietwagens, der in jedem nach § 49 Abs. 4 PBefG konzessionierten Mietwagenfahrzeug zwingend einzubauen ist, muss vergleichbaren Regelungen wie der Taxameter unterliegen.

- Den Unternehmen und auch den Geräteherstellern muss per Gesetz oder Verordnung Verfahrenssicherheit vermittelt werden, in welcher Form der Schutz vor Manipulationen an Ursprungsaufzeichnungen herzustellen ist, z.B. durch Anerkennung des “INSIKA-Verfahrens“ oder einer vergleichbaren Lösung.

- Bei Erfüllung der beiden vorstehenden Forderungen sollte die bisher noch zulässige unbefristete Weiternutzung von nicht MID-konformen Geräten mit einer Übergangsfrist von maximal zwei Jahren beendet werden, um eine Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen zu unterbinden.

Intensiv wurde auch diskutiert, wie internetbasierte Fahrdienstvermittler wie Uber oder MyTaxi und deren Dienstleistungen rechtlich behandelt werden können. Die BZP-Fachausschüsse sollen hierzu konkrete Vorschläge erarbeiten.

Mit Vorträgen zum Ablauf der Nachrüstung von der Abgasaffäre betroffener VW-Taxifahrzeuge, Informationen zu Taxi-Servicethemen und der neuen E-Klasse von Mercedes-Benz sowie neuen Tarifangeboten der Deutschen Telekom endete ein arbeitsreicher Tag in Leipzig, der mit dem traditionellen, von Mercedes-Benz Vertrieb Deutschland und der Signal Iduna-Versicherung gesponserten Droschkenkutscherabend einen hochgelungenen Abschluss fand.

(Meldung vom 19.04.2016)

Links etc.

BZP-Resolution: Rechtssicherheit bei Fiskaltaxametern herstellen!

Videobericht über die Leipziger Sitzung

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