Die Nutzfahrzeugsparte der Volkswagen AG kann seiner Kundschaft aus dem Gewerbe auch 2016 sehr interessante Angebote unterbreiten und ist insbesondere mit den beiden neuen Modellen T6 und Caddy beim Taxi- und Mietwagenangebot breit aufgestellt.
Beide Modelle sind voll lieferfähig, wobei die Varianten alle Wünsche aus der Branche vollumfänglich erfüllen müssten:
• Der T6 ist in seiner Taxi-/Mietwagenausführung erhältlich mit dem 110 kW-Motor, wahlweise als Schaltfahrzeug, mit DSG oder 4Motion (Allrad)
• Caddy und Caddy Maxi sind als Taxi/Mietwagen erhältlich mit 2,0 l TDI 55 kW, 75 kW, 90 kW (nur 4Motion) oder 110 kW, wahlweise als Schalter oder DSG
• Ab voraussichtlich Anfang Mai ist der Caddy TGI (Erdgas) mit 81 kW in Verbindung mit DSG bestellbar
1. Aktionen
Caddy und Caddy Maxi
• mit Sonderfinanzierung ab 1,9 %
• Eroberungs-/Inzahlungnahmeprämie von bis zu 2.000 € für Auftragseingänge bis 30.06.2016
T6 Transporter Kombi, Caravelle und Multivan
• mit Sonderfinanzierung ab 1,9 %
• Originalprämie für Caravelle von 2.000 € für Auftragseingänge bis 31.03.2016
2. Anschlussgarantie „TaxiGarantie PLUS“
Für den T6 und Caddy als werksseitige Taxi-/Mietwagenmodelle bietet Volkswagen Nutzfahrzeuge bei Auftragseingängen bis 30.06.2016 direkt im Anschluss an die 24-monatige Herstellergarantie kostenlos eine spezielle Teile-/Baugruppenversicherung für weitere 24 Monate an, dies bis zu einer Gesamtlaufleistung von 500.000 km. Diese bietet dem Taxi-/Mietwagenkunden zusätzliche Sicherheit und schützt vor unvorhersehbaren Kosten.
3. Taxi-Poolfahrzeuge
Volkswagen Nutzfahrzeuge hält ab Werk einen Pool von Taxifahrzeugen (T5 Caravelle und Caddy Maxi) mit taxispezifischen Ausstattungen und unterschiedlichen Motor-/Getriebe-Varianten für das Gewerbe vor und kann somit ggf. sehr kurzfristig bei einer Fahrzeugbeschaffung behilflich sein.
4. Inhaberfahrzeuge
Die Volkswagen AG gewährt Inhabern von Taxi-/Mietwagenunternehmen, die eine gültige Genehmigung für den Verkehr mit Taxi/Mietwagen (gem. §§ 47/48/49 PBefG oder § 13 Abs. 2 FZV) besitzen, beim Kauf von fabrikneuen Fahrzeugen der Marke Volkswagen Nutzfahrzeuge einen attraktiven Nachlass (modellabhängig). Die Gewährung des Nachlasses setzt voraus, dass das Fahrzeug für mindestens 6 Monate – beginnend ab dem Tag der Zulassung – von dem Inhaber verwendet wird. Preisnachlässe für zeitlich befristete Aktionsmodelle werden zum Teil gesondert geregelt.
Mit den attraktiven Angeboten dürften auch 2016 für Volkswagen Nutzfahrzeuge die Weichen auf Erfolg im Gewerbe gestellt sein!
(Meldung vom 09.03.2016)