Das im Bundesverband Taxi und Mietwagen organisierte Gewerbe - Partner der Deutschen Bahn

Seit Jahrzehnten greift die Deutsche Bahn AG unter anderem im Rahmen des Störungsmanagements auf Dienstleistungen des Taxigewerbes zurück. Seit 2006 werden die vorher auf einer Vielzahl von Einzelverträgen beruhenden Leistungen des Taxigewerbes über einen einheitlichen Rahmenvertrag vergeben, der EU-weit ausgeschrieben wird.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. hat diese erste und alle nachfolgenden Auschreibungen, jüngst für den Vergabezeitraum bis 2025, für sich entscheiden können.

Maßgeblich hierfür war unter anderem, dass der Bundesverband wegen seines hohen Organisationsgrades auf eine praktisch flächendeckende Struktur in der Bundesrepublik zurückgreifen kann. Ausschlaggebend für die Bahn war insbesondere auch, dass der Bundesverband angesichts der vorher kaum übersehbaren Anzahl von abrechnenden Unternehmen - was einen enormen Verwaltungsaufwand für die Bahn verursachte - eine deutliche Reduzierung der abrechnungsberechtigten Zentralen zugesichert hat.

Hierzu werden ausgesuchte Zentralen in enger Abstimmung und Koordination mit der Bahn über Zusatzvereinbarungen eingebunden. In Regionen bzw. Städten ohne verbandsorganisierte Unternehmen werden - nach Rücksprache mit unseren Landesverbänden - auch andere Zentralen mit einbezogen, um eine 100%ige Flächendeckung zu erreichen.

Auch im mittelweiten fünften, im Frühjahr 2020 abgeschlossenen Rahmenvertrag gibt es eine bundesweit gültige Entgeltvereinbarung.

Die ab 1.3.2020 gültigen Entgelte:

  • Fahrten in Pflichtfahrgebieten werden (unverändert) nach den jeweils gültigen Beförderungstarifen abgerechnet. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Pflichtfahrgebietes.
  • Fahrten außerhalb der Pflichtfahrgebiete:
    - der Fahrpreis beträgt 0,90 Euro je gefahrenen Kilometer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer

    - mit Großraumfahrzeugen (nur bei Fahrzeugen mit mehr als 5 Sitzplätzen, in denen auch bei Beförderung von mehr als 4 Fahrgästen für jeden Fahrgast ein Gepäckstück untergebracht werden kann) bei mehr als 4 Fahrgästen beträgt der Fahrpreis 1.02 Euro pro gefahrenen Kilometer zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    - Ausnahme: Wird eine Fahrt durchgeführt, deren Ziel außerhalb des Pflichtfahrgebietes liegt, die Fahrstrecke (besetzt) jedoch weniger als 15 Kilometer beträgt, gilt der Taxitarif

    - Zuschläge (Gepäck, Nachtzeit, Grundgebühr, bargeldlose Zahlung etc.) werden nicht berechnet.

Die Abrechnung der durchgeführten Leistungen erfolgt bereits seit Sommer 2008 ausschließlich über die autorisierten Zentralen. Die Gutscheine werden hier geprüft und als Sammelrechnung mit der DB abgerechnet. Einzelne Abrechungen an die Buchhaltungen der DB sind nicht mehr vorgesehen. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen empfiehlt für den Abrechnungsservice eine Gebühr von 5 % einschließlich Mehrwertsteuer, die die abrechnende Zentrale von den Taxiunternehmen erhält.

Bitte achten Sie auch darauf, dass es sich bei den Taxigutscheinen um Original-Gutscheine handelt, die am DB-Wasserzeichen erkennbar sind. Kopien dürfen nicht akzeptiert werden.


WICHTIG: MERKBLATT FÜR TAXIFAHRER der Deutschen Bahn für das Verfahren der Taxigutscheine (mit Muster) und der Kostenübernahme bei Unregelmäßigkeiten im Zugverkehr!

Eine Übersicht der autorisierten Abrechnungsstellen (Zentralen) finden Sie hier

Ein Muster der Taxigutscheine finden Sie hier.

(Stand 03.03.2020)