Sicherheit im Taxi

Der Beruf des Taxi- und Mietwagenfahrers ist nicht nur aufgrund der modernen Verkehrsabläufe einer der anstrengendsten Berufe der heutigen Zeit, leider gehört er auch zu einem der gefährlichsten:

Raubüberfälle auf Taxifahrerinnen und -fahrer gehören zur Tagesordnung. In Deutschland wird praktisch täglich ein Kollege oder eine Kollegin bei einem Überfall oder durch eine Tätlichkeit verletzt. Seit 1985 wurden 84 Taxifahrerinnen und -fahrer ermordet und über 9.000 verletzt. 

Die Überfallstatistik der Berufsgenossenschaft für für Transport und Verkehrswirtschaft zeigt, dass die Sicherheitslage im Taxi weiterhin sehr angespannt ist.

Dies verdeutlicht, wie wichtig die Bemühungen des BZP und seiner Fachausschüsse zur Verbesserung der Sicherheitslage im Taxi sind. Neben der Initiierung und Entwicklungsbegleitung neuer Sicherheitstechniken arbeitet der BZP auch präventiv, ein Ergebnis ist die BZP-Broschüre "Taxi fahren - aber Sicher!", die neben dem Schutz vor Kriminalität auch Verkehrssicherheit und Arbeitssicherheit behandelt und sich so hervorragend u.A. für Schulungen eignet. Die im Frühjahr 2006 erschienene und im Herbst 2008 erneut aufgelegte Broschüre wird den BZP-Organisationen kostenlos zur Verfügung gestellt.



Absolute Sicherheit im Taxi wird wohl Illusion bleiben. Viele gutgemeinte und ambitionierte Vorschläge wie z.B. die schusssichere Trennscheibe im Fahrzeuginnenraum fanden weder bei Taxifahrern noch der Kundschaft Akzeptanz. Der Schlüssel zur größtmöglichen Sicherheit im Taxi liegt nach allen Erfahrungen in Prävention und den Vorzügen moderner Sicherheitstechnik, die vor wenigen Jahren noch kaum denkbar erschienen. Im Folgenden die wichtigsten Ansätze:

Den größten Fortschritt in der Sicherheitslage verspricht sich der BZP von einem flächendeckenden, modernen Funkalarm auf Satellitenortungsbasis (GPS). Aufgrund der erheblichen technischen Fortschritte der letzten Jahre und des rasanten Preisverfalls elektronischer Komponenten wäre dieser schon in naher Zukunft flächendeckend und preiswert umsetzbar. Der BZP setzt sich deshalb nach jahrelanger Vorarbeit seiner technischen Ausschüsse und verschiedener Ausrüstungshersteller für die Pflichtausrüstung aller Taxis nach einer angemessenen Übergangszeit von 5 Jahren aus. Mehrere Hersteller haben hier den Vorgaben des BZP-Notrufkatalogs entsprechende Systeme zur Einsatzreife gebracht, die bei hinreichenden Stückzahlen unter 500 Euro - und damit nicht mehr viel teurer als die bisherige „laute“ Alarmanlage - angeboten werden können.

Als einziges flächendeckend verfügbares Übertragungsmedium kommen derzeit hierfür nur die Mobilfunk-Netze (GSM) in Betracht. Mit dem GPRS-Service der Mobilfunkbetreiber steht hier auch ein preiswerter und sehr schneller Übertragungsweg zur Verfügung, der auch in der Fahrtenvermittlung der Zentralen kaum noch wegzudenken ist. Ein Ortungsalarm mit Übertragung über den herkömmlichen Betriebsfunk hingegen darf nach Auffassung des BZP aufgrund der geringen Reichweite nicht die einzige Alarmierungsmöglichkeit im Fahrzeug sein. Ein solcher Alarm ist jedoch durchaus eine sehr sinnvolle Ergänzung des bisherigen, konventionellen Alarmsystems.

Ein ganz wichtiger Aspekt der Prävention ist das richtige Verhalten eines Fahrers im Vorfeld eines möglichen Übergriffs durch Fahrgäste. So können Verhaltensfehler solche Situationen erst eskalieren lassen. Das taktisch richtige Verhalten wie auch Abwehrmaßnamen im Ernstfall sollten eigentlich zur Ausbildung jedes Taxifahrers gehören. Beispielhaft hierfür sind die Schulungen der Firma Kuhlmann SVS Team, die seit über 15 Jahren hervorragende Sicherheitsseminare in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft für Verkehr (BG Verkehr) anbietet. Die Teilnahme an den Seminaren ist für Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr kostenlos. Interessenten (außerhalb Berlins) wenden sich an die BG Verkehr in Wiesbaden. (Herr Heinrich Heese, Wiesbadener Str. 70, 67193 Wiesbaden, Tel.: 0611-94 13 -211 Fax: 0611-94 13 -121, E-Mail: heinrich.heese@bg-verkehr.de )

Auch auf lokaler und regionaler Ebene gibt es Arbeitsgruppen, die sich intensiv um die Verbesserung der Sicherheitslage im Gewerbe kümmern. Beispielhaft sei hier die vorbildliche Arbeit erwähnt, die der Arbeitskreis Taxisicherheit des BZP-Mitglieds Innung des Berliner Taxigewerbes leistet. Erfahrungsberichte zu den BG Verkehr-Sicherheitsseminaren in Berlin, Termine und Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie auch direkt hier.


Ein weiterer hilfreicher Beitrag ist der auf die Initiative des BZP zurückzuführende Schulungsfilm „Reportage 24 - mehr Sicherheit im Taxi“ der BG Verkehr.
Er kann beim Medienversand der BG Verkehr (GSV GmbH, Postfach 500 229, 22702 Hamburg, Fax 040/3980-1040) als DVD bestellt werden. Mitgliedsbetriebe der BG Verkehr (und ihre Mitarbeiter) erhalten diese zum Preis von 7,50 Euro, Nichtmitglieder für 15 Euro (jeweils plus Mehrwertsteuer und Versandkosten).

Die "Reportage 24" kann bei der BG Verkehr auch direkt im Internet bestellt werden.

Eine sehr hohe präventive Wirkung haben auch Überfallschutzkameras, die im Taxigewerbe wie auch in anderen ÖPNV-Verkehrsmitteln immer weitere Verbreitung finden. Bereits 1992 wurde das erste moderne Kamerasystem für Taxis auf den Markt gebracht, einen Anbieter solcher Systeme finden Sie hier. Auch der BZP-Ausschuss "Technik und Software" arbeitet intensiv an einer Optimierung dieser Systeme, um die technischen Fortschritte der letzten Jahre für das Gewerbe nutzbar zu machen.

Der Taxi-Ruf Bremen hat 2010 nach einer Überfallserie in Bremen seine gesamte Fahrzeugflotte (476 Fahrzeuge) mit einem modernen Vermittlungssystem mit integrierter Überfallschutzkamera ausgerüstet. Die von einer Infrarotkamera erzeugten Bilder werden auf dem 7-Zoll-Touchscreen-Monitor des Vermittlungssystems, also im Blickfeld des Fahrers wie auch des Taxikunden, permanent angezeigt. Im Alarmfall können Bilder an die Zentrale gesendet werden, die dann auch in das Fahrzeug hineinhören kann.

Die Erfahrungen sind außerordentlich gut, seit dem ist die Anzahl von Straftaten in Taxis drastisch zurückgegangen. Nach vorher fast wöchentlichen Überfällen gabe es in über 2 Jahren gerade einmal noch 4 Überfälle, die allesamt aufgeklärt werden konnten. Auch die das Projekt begleitende Berufsgenossenschaft Verkehr kommt in ihrem Abschlussbericht zu einem durchweg positiven Ergebnis.

Bedauerlicher Weise haben sich die Landesbeauftragten für Datenschutz (im sogenannten "Düsseldorfer Kreis") im Dezember 2011 auf viel zu enge Grenzen für den Einsatz von Videokameras in Taxis zur Abschreckung von Gewalttätern verständigt. So soll eine ständige Aufzeichnung der Fahrgäste nicht zulässig sein und lediglich Standbilder oder eine kurze Videosequenz beim Einsteigen aufgezeichnet werden dürfen. Nur nach Aktivierung im Notfall soll eine Daueraufzeichnung erlaubt werden. Für völlig unzulässig halten die Datenschützer Aufnahmen des Taxiumfeldes, um etwa Unfälle zu dokumentieren.

Das deutsche Taxigewerbe und sein Bundesverband BZP halten diese Einschränkungen für unpraktikabel und gefährlich (siehe auch Pressemitteilung vom 20.12.2011). Es kann nicht sein, so die Argumentation des BZP, dass zur Aufklärung und Verhinderung von Diebstählen oder Vandalismus zwar immer häufiger Technik eingesetzt wird, bei der Sicherheit von Menschen aber unangemessen hohe Hürden eingesetzt werden. Der BZP meldet deshalb dringenden Gesprächsbedarf bei den Datenschützern an.

Der Bundesverband und seine Fachgremien halten folgende Mindestanforderungen für Überfallschutzkameras für zwingend erforderlich, aber auch mit den strengen Vorgaben des Datenschutzes für vereinbar:

• Aufzeichnung von Standbildern alle 10 bis 15 Sekunden (keine
Video-, keine Audioaufnahmen)

• Speicherdauer 48 Stunden

• Gesicherte Speichereinheiten, Auswertung nur durch autorisierte
Personen nach vorheriger Strafanzeige

• Speicherung der Daten im Fahrzeug, Übertragung nur im Notfall

• Kennzeichnung der Fahrzeuge durch Symbolaufkleber

Hierzu hat der BZP am 19.03.2013 auf einer Presseveranstaltung in seinem Hauptstadtbüro Stellung bezogen. Die Materialien hierzu - einschließlich eines Videos und des Abschlußberichtes der BG Verkehr zu dem Feldversuch in Bremen sowie einen abgestimmte Standpunkt der BG Verkehr und des BZP zu Überfallschutzkameras - finden Sie hier.  


Ergo: Sicherheitsschulungen (am besten als fester Bestandteil der Ausbildung) wie Pflichtausrüstung der Fahrzeuge mit flächendeckend verfügbarem Ortungsalarm sowie die zusätzliche Ausrüstung mit Überfallschutzkameras (auf freiwilliger Basis) stellen nach unserer Auffassung das derzeitig realisierbare Optimum an Sicherheit im Taxi dar.

Zukünftige technische Entwicklungen werden hoffentlich noch bessere Wege aufzeigen, um viel Leid zu ersparen und Menschenleben zu retten. Der BZP und seine Fachausschüsse stehen jeder neuen Idee zur Verbesserung der Sicherheitslage in Taxis und Mietwagen aufgeschlossen gegenüber.

(Letzte Aktualisierung 19.03.2013)

Links + Downloads

Die BZP-Sicherheitsbroschüre erhalten sie bei Ihrer BZP-Organisation - oder hier direkt als PDF-Download!

Link zum Arbeitskreis Taxisicherheit der Innung des Berliner Taxigewerbes

Link: Infoseite zur BZP-Presseveranstaltung Überfallschutzkamera vom 19.03.2013 mit zahlreichen Materialien

Abgestimmter Standpunkt des BZP und der BG Verkehr zur Überfallschutzkamera vom 25.03.2013 (Link auf Webseite BG Verkehr)

Abschlußbericht zum Projekt Videoüberwachung der BG Verkehr(Link auf Webseite der BG Verkehr)

Link zur BZP-Pressemitteilung zu Überfallschutzkameras im Spannungsverhältnis zum Datenschutz vom 20.12.2011

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